Handwerksrolle: Eintragung Betriebsleiter

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Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber/in ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrollen-Eintragung zu erfüllen, müssen Sie eine Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Die Bestellung der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann.

Die Handwerkskammer kann in Härtefällen, z.B. bei Betriebsweiterführung nach dem Tod der Inhaberin/des Inhabers, eine angemessene Frist zur Bestellung setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.

Ansprechpunkt

An die Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre Betriebsstätte liegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Betriebsleitererklärung,
  • Kopie des Arbeitsvertrages der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters,
  • Nachweis über Qualifikation der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung etc.),
  • Gegebenenfalls Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers.

Rechtsgrundlage(n)

§§ 4 und 5a Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

Formulare

Das Formular »Betriebsleitererklärung« finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

Hinweise (Besonderheiten)

Handwerkskammern dürfen sich gegenseitig unterrichten, ob die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob sie/er ihre/seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.