Kinderreisepass beantragen

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Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt oder verlängert.
Wenn Sie einen bereits ausgestellten Kinderreisepass besitzen, können Sie diesen bis zum Ende seiner Gültigkeit weiterverwenden, wenn das Kind auf dem Foto noch eindeutig erkennbar ist.

Sollten Sie umziehen und eine neue Adresse haben, müssen Sie die Adresse auf dem Kinderreisepass bei Ihrer zuständigen Behörde (zum Beispiel Bürgeramt) ändern lassen.

Sollte der Kinderreisepass verloren oder gestohlen werden, müssen Sie dies ebenfalls unverzüglich bei der Polizei melden.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein 

Rechtsgrundlage(n)