Sammlungen
Volltext
Sammlungen sind in Schleswig-Holstein seit dem 1. Januar 2009 weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Das bisherige Schleswig-Holsteinische Sammlungsgesetz ist zum 1. Januar 2009 aufgehoben worden.
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Sammlungen sind in Schleswig-Holstein seit dem 1. Januar 2009 weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
Das bisherige Schleswig-Holsteinische Sammlungsgesetz ist zum 1. Januar 2009 aufgehoben worden.