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Alkoholtestkäufe im Kreis Ostholstein

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Der Kreis Ostholstein hat mit Unterstützung der örtlichen Polizei in Neustadt, Lensahn und Heiligenhafen in insgesamt 17 Verkaufsstellen Alkoholtestkäufe durchgeführt. In rund 60 Prozent der aufgesuchten Geschäfte wurden einer Jugendlichen ohne Überprüfung der Altersangabe widerrechtlich Alkohol und  Zigaretten verkauft.

Ziel der Aktionen in den vergangenen Monaten war es, Jugendliche und Kinder vor Alkoholkonsum zu schützen. Die Maßnahme habe sich neben den gemeinsamen Jugendschutzkontrollen bei Festivitäten als eine sinnvolle Maßnahme erwiesen, um dem Alkoholmissbrauch in der Jugendszene entgegen zu wirken, so das Fazit des zuständigen Fachdienstes Sicherheit und Ordnung des Kreises und der Polizei. Aus diesem Grund werde der Kreis gemeinsam mit der Polizei auch weitere Testkäufe im Kreisgebiet durchführen.

Für die Testkäufe hatte der Fachdienst eine minderjährige Auszubildende der Kreisverwaltung als jugendliche Testkäuferin vorbereitet. Sie wurde während und nach dem Kauf von Mitarbeitern des Fachdienstes begleitet. In diesen Fällen wurden die gekauften Gegenstände der Jugendlichen außerhalb der jeweiligen Verkaufsstelle abgenommen, der Kauf im Geschäft rückabgewickelt, mit dem Verkäufer sowie Geschäftsinhaber oder Marktleiter gesprochen und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Damit können auf Privatpersonen oder angestellte Verkäufer, die Hochprozentiges und Tabakwaren an Jugendliche abgeben, 250 Euro Bußgeld zukommen. Bei den Betreibern oder Gastronomen liegt der Regelsatz zwischen 500 und 2500 Euro.

Die Möglichkeit zur Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzvorschriften durch sogenannte Alkohol- oder Tabaktestkäufe hat im letzten Jahr das Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein mit einem Erlass für die Kreise und kreisfreien Städte geschaffen. Anhand dieser Kontrollen kann die Einhaltung des Jugendschutzes überprüft und verbessert werden. Unter strengen Auflagen sind Testkäufe von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren jetzt zulässig und nicht mehr strafbar. Die Testkäufer müssen Auszubildende der jeweiligen Kreise, Städte oder Gemeinden sein.

Prävention und Aufklärung gehört zu den wichtigen Mitteln, um Jugendliche vor Alkoholmissbrauch zu schützen. Dabei haben in erster Linie Eltern, Freunde und das Umfeld von Jugendlichen eine Vorbildfunktion. In diesem Bereich arbeiten die Fachdienste Soziale Dienste und Sicherheit und Ordnung mit dem Präventionsbeauftragten der Polizeidirektion Lübeck, Jürgen Gertz,  bereits seit vielen Jahren erfolgreich zusammen. Neben der Aufklärung muss aber auch dafür gesorgt werden, dass der Zugang zu Alkohol und Tabakwaren für Jugendliche erschwert wird.

 

Hintergrund:

Die Zahl junger Menschen, die sich regelmäßig in den Rausch trinken, bleibt relativ konstant. Etwa 17 Prozent der 12- bis 17-Jährigen in Deutschland trinken sich mindestens einmal im Monat in einen Rausch, geht aus einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hervor. Das waren in etwa so viele wie im Jahr 2010 (18 Prozent).

Die Daten stammen aus dem Jahr 2012. In diesem Jahr seien zudem mehr als 26.000 Mal Jugendliche mit Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt worden - so viele wie noch nie seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 2000.

Der Verkauf von branntweinhaltigen Produkten wie Spirituosen oder branntweinhaltige Mischgetränke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Gleiches gilt für deren Verzehr. Bier, Sekt und Wein sind ab 16 Jahren erlaubt, an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen gar keine alkoholischen Getränke abgegeben werden. Diese Altersgrenze sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von Personensorgeberechtigten wie Vater, Mutter oder Vormund in eine Gaststätte begleitet werden.