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Anträge auf Schulbegeleitung werden ab sofort auch an Grundschulen beschieden

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin In den zurückliegenden Monaten war die Frage nach der Zukunft von Schulbegleitungen immer wieder Thema der Öffentlichkeit. Bei Schulbegleitungen handelt es sich um Leistungen der Eingliederungshilfe nach den Sozialgesetzbüchern VIII und XII, die Kindern und Jugendlichen mit Handicap den Schulbesuch ermöglichen sollen. Aufsehen hatte dabei eine Entscheidung des Landessozialgerichtes vom 17. Februar 2014 erregt. In dieser Entscheidung wurde vom Gericht festgestellt, dass „ein behindertes Kind keinen Anspruch auf Schulbegleitung zu Lasten der Sozialhilfe habe, soweit der Hilfebedarf im Kernbereich der schulischen Arbeit bestehe. Diese liege im Verantwortungsbereich der Schule.“ In der Folge bemühten sich Land und Kommunen um einen Umgang mit der neuen Situation, dass bestimmte Formen der Unterstützung der Eingliederungshilfe/ Schulbegleitung zuzuordnen seien und andere durch die Schulen erbracht werden müssten. Für das laufende Schuljahr 2014/15 vereinbarte man, dass die Kreise beide Leistungsformen bewilligen sollen und für den „pädagogischen Kernbereich“ eine pauschale Kostenerstattung vom Land erhalten (Moratorium).

Diese Regelung wurde für das Schuljahr 2015/16 im Sekundarbereich verlängert. Die entsprechenden Bescheide werden vom Kreis Ostholstein bereits seit Ende Juni erteilt.

Neu ist jedoch die Nachfolgeregelung an den Grundschulen. Hier soll es zukünftig keine Kompensation mehr geben, sobald das vom Land etablierte System der Schulischen Assistenz an der einzelnen Schule vor Ort ist. In einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Land und Kommunen ist hier zu festgehalten: „Die Landesregierung sagt zu, mit der Einführung der Schulischen Assistenz an Grundschulen die ihr im Kernbereich pädagogischer Arbeit obliegenden Aufgaben in dieser Schulart zu erfüllen. Für den Bereich der Grundschulen wird das Moratorium durch diese Anschlussvereinbarung ersetzt.“

Alle Schulen, an denen das Land selbst Träger der Schulischen Assistenz ist, werden zu Beginn des ersten Schulhalbjahres wohl über keine arbeitsfähige Schulassistenz verfügen. Von den 5 Schulträgern, welche sich entschieden haben, die Schulische Assistenz selbst zu übernehmen, hat sich der Schulverband Oldenburg Land zudem entschieden, mit der Schulischen Assistenz erst zum 2. Halbjahr, also ab dem 01.02.2016, zu starten.

4 Schulträger – Gemeinde Scharbeutz, Gemeinde Timmendorfer Strand, Gemeinde Bosau, Gemeinde Süsel – haben sich entschieden, die Aufgabe selbst zu übernehmen oder an freie Träger zu delegieren und am 01.08.2015 damit zu starten.

Da also mit Ausnahme der Schulen dieser 4 Schulträger, an allen anderen Schulen im Kreis Ostholstein im ersten Schulhalbjahr keine Schulische Assistenz umfänglich präsent sein wird, wird für die betroffenen Schüler all dieser Schulen die im laufenden Schuljahr praktizierte Regelung der freiwilligen Zusatzleistung (Moratorium) auch im ersten Schulhalbjahr 2015/16 fortgeführt. Auch hierfür erhält der Kreis eine anteilige Pauschalerstattung vom Land. Die Bewilligungen für diese Anträge werden ab dieser Woche ausgesprochen und sollen so schnell wie möglich auch bei den betroffenen Familien ankommen. Dies kann sich jedoch in Einzelfällen noch bis in die Ferien hineinziehen. Klar ist jedoch, dass alle Anträge nun auch beschieden werden können und die Unsicherheit über das weitere Verfahren damit nicht mehr gegeben ist.