Flyer Schottergärten - Informationen und Alternativen
Schottergärten sind seit jeher bauordnungsordnungsrechtlich unzulässig. Die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Ostholstein weist daher seit mehreren Jahren in den Baugenehmigungen ausdrücklich darauf hin, dass eine solche Gartengestaltung verboten ist.