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Finanzielle Hilfen für Schülerinnen und Schüler aus dem Bildungspaket Ostholstein

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Zum Start in das neue Schuljahr machen der Kreis Ostholstein und das Jobcenter Ostholstein darauf aufmerksam, dass Schülerinnen und Schüler Hilfen des Bildungspakets erhalten können, beispielsweise für den persönlichen Schulbedarf (Schulbedarfspaket), für Schulausflüge und Mittagsverpflegung.

Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern oder sie selbst Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag (Familienkasse) sind. Auch für Wohngeldempfänger besteht die Möglichkeit, diese Leistungen beim Kreis Ostholstein zu beantragen.

Zusätzlich zu Sozialleistungen können Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres das Schulbedarfspaket in Anspruch nehmen. Zweimal im Jahr jeweils zum Beginn eines Schulhalbjahres werden hierzu 70,-- € zum 01. August und 30,-- € zum 1. Februar ausgezahlt. Mit diesen Leistungen soll die Beschaffung der persönlichen Schulausstattung unterstützt werden. Neben Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug gehören hierzu auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Taschenrechner oder Bastelmaterial.

Schulausflüge/Klassenfahrten:

Auch die Kosten für eintägige Ausflüge oder Klassenfahrten der Schulen oder deren angegliederten Offenen Ganztagsschulen werden als Leistungen des Bildungspakets erstattet.

Mittagsverpflegung:

Bei der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung z. B. in der Schulmensa oder Offenen Ganztagsschule werden die Kosten für die Mittagsmahlzeit bezuschusst.

Mehr Informationen zum Bildungspaket und zu weiteren Leistungen wie Schul-Monatsfahrkarten, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. Sportvereine, Musikschule etc. und Lernförderung erhalten Sie im Internet unter www.kreis-oh.de/bildungspaket bzw. www.jobcenter-ostholstein.de oder im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters Ostholstein oder des Kreises Ostholstein.