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Informationsbroschüre über 450-Euro-Jobs

Autor/in: Die Gleichstellungsbeauftragte
Quelle: Kreis Ostholstein

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Eutin. Ab sofort ist die Neuauflage der Broschüre „Geringfügige Beschäftigung – Informationen über Minijobs bis 450 Euro im Monat“  kostenlos bei den Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Ostholstein  erhältlich. Sie liegt im Eingangsbereich des Kreishauses in der Lübecker Straße in Eutin aus und kann auf Anfrage zugeschickt werden (E-Mail: gb@kreis-oh.de, Telefon: 04521 / 788-445).
 
Die Broschüre informiert verständlich und umfassend über die aktuelle Rechtslage zu Minijobs. Der Inhalt der Broschüre hat den rechtlichen Stand vom 1. Januar 2013. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Verdienstgrenze von 400 Euro auf 450 Euro erhöht. Für neu begründete oder für Minijobs, die über 400 Euro ansteigen, ist an Stelle der grundsätzlichen Versicherungsfreiheit eine Rentenversicherungspflicht eingeführt worden, von der sich die Beschäftigten nur auf Antrag befreien lassen können.
 
Minijobs gibt es in fast allen Branchen. Gastgewerbe und  Einzelhandel sind Bereiche, in denen am häufigsten Minijobberinnen und Minijobber beschäftigt werden. Diese Tätigkeitsbereiche stehen unter anderem auch im Mittelpunkt der Broschüre.
 
Bundesweit sind die gemeldeten Minijobs bis zum Jahr 2012 auf rund 7 Millionen angestiegen, 4,3 Millionen davon werden von Frauen ausgeübt. In Schleswig-Holstein machen Minijobs 24 Prozent aller Arbeitsverhältnisse aus, womit wir „Spitzenreiter“ aller Bundesländer sind.
 
„Der Informationsbedarf über geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ist groß, verständliche Ratgeber im Buchhandel fehlen“, erklären Christine Ewers und Silke Meints von der Gleichstellungsstelle des Kreises. Deshalb haben die Landesarbeitsgemeinschaften der Gleichstellungsbeauftragten und der Beratungsstellen Frau und Beruf gemeinsam diese Broschüre herausgegeben.