Inhalt

Kreis informiert über Fristen zur Führerscheinumtauschpflicht

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Aufgrund zwingender EU-Vorgaben müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind,  umgetauscht werden.

Ziel dieser Vorgabe ist es, ein einheitliches fälschungssicheres Führerscheindokument ab 2033 einzuführen und  alle  Führerscheine in einer Datenbank zu erfassen, um Missbrauch zu verhindern. Im Kreis Ostholstein wurden bis 2013 rund 186.000 Führerscheine ausgestellt (bis Ende 1998 ca. 118.000 Papierführerscheine, seit dem 01.01.1999 ca. 68.000 Scheckkartenführerscheine). Bundesweit betrifft das über 40 Millionen Führerscheine.

Damit die Fahrerlaubnisbehörden diese immense Zahl von Umtauschanträgen bewältigen können, wurde in einem differenzierten Stufenplan festgelegt, wer bis wann seinen Führerschein umtauschen muss (siehe Infokasten). Die Führerscheine werden, entsprechend der EU-Vorgaben, zukünftig nur noch befristet für 15 Jahre ausgestellt. Die Umtauschanträge können zwar unabhängig vom Stufenplan bereits jetzt eingereicht werden. Die Führerscheinstelle des Kreises Ostholstein bittet jedoch darum, davon abzusehen, vorzeitig einen Umtauschantrag zu stellen, wenn dies nicht aus besonderen Gründen, z. B. Verlust des Führerscheines, erforderlich ist.

Für den Umtausch des Führerscheins werden der Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt. Wurde der alte (rosa oder graue) Papier-Führerschein nicht von der Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Ostholstein ausgestellt, muss zusätzlich eine aktuelle Karteikartenabschrift der zuvor ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Gegebenenfalls wird die Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der Antragsbearbeitung angefordert. Die Ausstellung der neuen Fahrerlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Sie betragen zurzeit 27 Euro inkl. Zustellgebühren.

Die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Ostholstein in 23701 Eutin, Bürgermeister-Steenbock-Str. 20 ist telefonisch erreichbar unter 04521 788-800. Die Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und die Regelungen zur Führerscheinumtauschpflicht sind jederzeit auf der Internetseite  des Kreises Ostholstein einsehbar unter www.kreis-oh.de/führerscheinstelle. Termine können auch online vereinbart werden über www.kreis-oh.de/feb.