Ladenöffnungszeiten über die Feiertage
So dürfen an Sonn- und Feiertagen in bestimmten Bäder- sowie Kur- und Erholungsorten in der Zeit von 17.12. 2017 bis 08.01.2018 Verkaufsstellen für Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs in den örtlich festgelegten Zeiträumen (11.00 – 19.00 Uhr) für maximal 6 Stunden geöffnet werden.
Ausgenommen von dieser Sonderregelung ist der Verkauf am 1. Weihnachtstag. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben ebenso auch Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte Märkte für Elektrogroßgeräte.
Für Sonntag, den 24.12.2017 (Heiligabend), besteht eine zusätzliche Sonderregelung für einige Geschäften mit der Möglichkeit eines zeitlich beschränkten Sonntagsverkaufs (bis max. 14.00 Uhr).
Näheres hierzu sowie zu den Regelungen der Bäderverordnung und des Ladenöffnungszeitengesetzes findet man auf der Internetseite des Kreis Ostholstein unter www.kreis-oh.de.