Bekanntmachung
Änderung der Benutzungsentgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes
Auf Grund § 4 der Satzung des Kreises Ostholstein über die Benutzung des Rettungsdienstes vom 10.12.2003 in Verbindung mit § 8 a Rettungsdienstgesetz in der ab 18.12.2003 durch Bekanntgabe (GVOBl. Schl.-H. S. 734) in Kraft getretenen Fassung sind allgemein verbindliche Benutzungsentgelte zwischen dem Kreis Ostholstein und Kostenträgern zu vereinbaren. Die vereinbarten Benutzungsentgelte gelten gegenüber allen Benutzerinnen und Benutzern des Rettungsdienstes und allen Sozialleistungsträgern.
Für die Leistungen des Rettungsdienstes des Kreises Ostholstein werden ab dem 01.01.2012 folgende Benutzungsgebühren erhoben:
1. einen Rettungstransport (RTW) 821,59 €
2. einen Krankentransport (KTW) 92,41 €
zuzüglich 4,00 € je Beförderungskilometer
3. ein Notarzteinsatzfahrzeug einschl. 357,31 €
Notarzt/Notärztin (NEF)
4. einen Krankentransport (Fernfahrt*) 92,41 €
zuzüglich 1,50 € je Beförderungskilometer
*Als Krankentransport-Fernfahrten gelten Beförderungen über 150 km.
Die Benutzungsentgelte werden hiermit veröffentlicht.
Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Sicherheit und Ordnung