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Änderung der Entgeltordnung für die Kreisbibliothek Eutin

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

 

Änderung der Entgeltordnung

für die Kreisbibliothek Eutin

 

Das Kuratorium der Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung in Ostholstein hat in seiner Sitzung am 05.11.2009 folgende Änderung der Entgeltordnung für die Kreisbibliothek Eutin v. 15.09.2003 beschlossen: 

 

Die Entgeltordnung für die Kreisbibliothek Eutin vom 15.09.2003, zuletzt geändert am 06.12.2005 wird mit Wirkung vom 01.01.2010 wie folgt geändert:

 

A:

Nr. 1.1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

 

a) für die Dauer eines Jahres

   -

für Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres

14,00 €

   -

für Kinder und Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie für Schüler, Studierende, Schwerbehinderte, wehrpflichtige Soldaten und Zivildienstleistende mit entsprechendem Ausweis

7,00 €

   -

für Familien, deren Mitglieder je einen Benutzerausweis erhalten

20,00 €

 

B:

Nr. 2.1 erhält folgende Fassung:

 

Für Medien, die bis zum Ablauf der Ausleihfrist nicht zurückgegeben werden, ist ein Versäumnisentgelt zu zahlen. Das Versäumnisentgelt beträgt je Medium pro Öffnungstag der Kreisbibliothek Eutin

 

 a)

für Medien (Bücher, Zeitschriften, Audiokassetten, Spiele, CD´s)

0,20 €

 b)

für CD-Roms, PC-Spiele, Lernsoftware

1,00 €

 c)

für Videos

1,50 €

 

Der Höchstbetrag des Versäumisentgeltes je Medium beträgt:

 

 a)

 

25,00 €

 b)

 

50,00 €

 c)

 

50,00 €

 

C:

Nr. 3.1 erhält folgende Fassung:

 

Bei Verlust eines Mediums ist Schadenersatz zu leisten; sofern eine Wiederbeschaffung nicht möglich ist, ist Schadenersatz zu leisten.

 

Daneben ist ein Einarbeitungsgeld fällig in Höhe von

3,00 €

 

Eutin, den 05.11.2009

 Ausgefertigt:

 

Stiftung zur Förderung

der Kultur und der Erwachsenenbildung

in Ostholstein

- Der Präses -

Reinhard Sager

- Präses -


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.5604 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 13.01.2010. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).