Bekanntmachung
Änderung der Richtlinien über die Förderung von Kindertageseinrichtungen
Der Kreistag des Kreises Ostholstein hat mit Beschluss vom 19.06.2012 in den Richtlinien über die Förderung von Kindertageseinrichtungen durch den Kreis Ostholstein vom 21.07.2009 mit Wirkung ab 01.08.2012 folgende Regelungen gestrichen:
1. In Abschnitt I Satz 1 die Worte „und zur Übernahme ermäßigter Teilnahmebeiträge oder Gebühren im Rahmen einer Sozialstaffel gemäß § 25
Abs. 3 des Kindertagesstättengesetzes“.
2. Der vollständige Abschnitt V.
3. In der Überschrift des Abschnitts VI die Worte „und V“ sowie in Abs. 2. die Worte „sowie die Zuwendung für die Sozialstaffel“.
Eutin, den19.06.2012
KREIS OSTHOLSTEIN
Der Landrat
gez. Unterschrift
Reinhard Sager
Landrat