1. Nachtragssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Fehmarn Nord-Ost vom 27. Januar 2009
Amtliche Bekanntmachung
1. Nachtragssatzung
zur Satzung
des Wasser- und Bodenverbandes Fehmarn Nord-Ost
vom 27. Januar 2009
I.
Die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Fehmarn Nord-Ost vom 27. Januar 2009 wird gem. § 6 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG -) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405) geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz - LWVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 86) wie folgt geändert.
1.
14 Abs. 1
(zu §§ 6 und 52 WVG)
Zusammensetzung des Vorstandes, Entschädigung
erhält folgende Fassung
Dem Vorstand gehören ein Vorsteher und 4 weitere Mitglieder als Beisitzer an. Ein Beisitzer ist Stellvertreter des Vorstehers. Der Vorsteher führt die Bezeichnung „Verbandsvorsteher’“.
II:
Inkrafttreten:
Die Bestimmungen der 1. Nachtragssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Fehmarn Nord-Ost. treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Beschlossen durch den Genehmigt:
Verbandsausschuss am 07.12.2009 Eutin, den 17.12.2009
Oldenburg/H., den 08.12.2009
Im Auftrage:
gez. Otto Mau gez. Helga Landschoof (L. S.)
Otto Mau Der Landrat des Kreises Ostholstein
Verbandsvorsteher als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände
Ausgefertigt:
Oldenburg/H., den 18.12.2009
gez. Otto Mau
Otto Mau
Verbandsvorsteher
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.5566 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 24.12.2009. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).