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10 Jahre Waffenaufbewahrungskontrollen in Ostholstein-Wochenendkontrolle in Bad Schwartau und Stockelsdorf

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Bereits seit zehn Jahren kontrolliert die Waffenbehörde des Kreises Ostholstein regelmäßig die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in Vor-Ort-Kontrollen.

Seit Beginn der Kontrollen ist sowohl die Zahl der Waffenbesitzer als auch die Zahl der Waffen im Kreis Ostholstein signifikant zurückgegangen. Von insgesamt 6.252 Waffenbesitzern mit insgesamt 20.057 erlaubnispflichtigen Waffen im Jahr 2008 sind es heute nur noch 2.954 Waffenbesitzer mit 15.532 erlaubnispflichtigen Waffen.

Im Jahr 2018 sind insgesamt 190 Waffenbesitzer kontrolliert worden. Hierbei sind 18 Beanstandungen festgestellt worden. Es sind 11 Ordnungswidrigkeiten angezeigt und die entsprechenden Verfahren eingeleitet worden. Strafrechtliche relevante Verstöße gegen das Waffengesetz sind im Rahmen der Kontrollen im Jahr 2018 nicht festgestellt worden.

Neben den regelmäßigen Begutachtungen fand kürzlich eine Wochenendkontrolle der Waffenbehörde des Kreises Ostholstein mit sachkundiger polizeilicher Unterstützung in Bad Schwartau und Stockelsdorf statt.

Es wurden insgesamt 37 Waffenbesitzer aufgesucht, davon erfolgte in 21 Fällen eine unangekündigte Kontrolle. Die Erlaubnisinhaber waren im Besitz von insgesamt 150 erlaubnispflichtigen Waffen bzw. wesentlichen Teilen einer Waffe (z. B. Wechsellauf, Einstecklauf, Wechselsystem etc.). Alle Kontrollen verliefen ohne besondere Vorkommnisse. Es wurden vier Beanstandungen festgestellt. In einem Fall hatte eine unberechtigte Person Zugang zum Schlüssel für den Waffenschrank. In zwei Fällen wurden Waffen und Munition gemeinsam in einem nicht dafür zugelassenen Behältnis gelagert. In einem weiteren Fall war Munition vorhanden, ohne dass die hierfür erforderliche Munitionserwerbserlaubnis bestand. Vier Waffen wurden im Rahmen der Kontrollen freiwillig zur Vernichtung abgegeben.

Das Ergebnis der Wochenendkontrolle zeigt, dass auch weiterhin Bedarf an Vor-Ort-Kontrollen der Waffenaufbewahrung besteht. Wie schon in den letzten Jahren festgestellt, haben die  regelmäßigen Kontrollen zu einem starken Rückgang der Aufbewahrungsverstöße geführt. Die Zahl der gravierenden Verstöße, also diejenige, die zur Einleitung eines Strafverfahrens führt geht seit Jahren zurück und tendiert mittlerweile gegen Null.

Die Waffenbehörde des Kreises Ostholstein ist mit ihrer kontinuierlichen und erfolgreichen Arbeit landesweit führend bei der Kontrolle der sicheren Waffenaufbewahrung. Diese erfolgreiche Arbeit wird auch in Zukunft fortgeführt.

Wer Fragen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung seiner Waffen und der Munition hat, darf sich gerne vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde wenden.

Hintergrund:

Unter dem Eindruck des Amoklaufs in Winnenden wurde das Waffengesetz im Jahre 2009 in mehreren Punkten verschärft. Ziel des Gesetzgebers war es und ist es immer noch, durch eine verstärkte Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen und Munition den unbefugten Zugriff auf Schusswaffen zu verhindern und den Zugang zu deliktsrelevanten Schusswaffen für Minderjährige zu erschweren.

Schon vor dieser Gesetzesänderung mussten die Waffen- und Munitionsbesitzer die sichere Aufbewahrung nachweisen; zunächst nur auf Verlangen der Behörde, später verpflichtend für alle. Durch die Gesetzesänderung in 2009 wurde es dann auch möglich, verdachtsunabhängig vor Ort die sichere Aufbewahrung der Waffen zu kontrollieren. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag zunächst bei den sogenannten Altbesitzern, die ihre Waffen schon vor Inkrafttreten des ersten Waffengesetzes im Jahre 1976 erworben haben. Mittlerweile sind jedoch fast alle Waffenbesitzer mindestens einmal persönlich aufgesucht und kontrolliert worden.

Einer der Gründe für die Aufgabe des Waffenbesitzes ist, dass sich insbesondere Altbesitzer nach entsprechender Beratung durch die Mitarbeiter der Waffenbehörde entschließen, ihre Waffen aus Altersgründen oder wegen Aufgabe des Schießsports oder der aktiven Jagd in andere Hände oder freiwillig zur Vernichtung abzugeben.

Die Kontrollen der Waffenaufbewahrung erfolgen in der Regel verdachtsunabhängig. Meistens kündigen sich die Mitarbeiter der Waffenbehörde vorher schriftlich an. Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt dabei nach wie vor auf Beratung und Sensibilisierung der Waffenbesitzer für eine sichere Aufbewahrung ihrer Waffen. Die deutlich gesunkene Beanstandungsquote von weniger als 10 % (im Jahr 2010 lag diese noch bei 52%) zeigt, wie erfolgreich die Arbeit der Mitarbeiter bisher war und wie sehr dieses Thema mittlerweile im Bewusstsein ist. Für nahezu alle Waffenbesitzer ist eine sichere und den Vorschriften entsprechende Waffenaufbewahrung selbstverständlich geworden.

Die Kontrollen werden grundsätzlich ein bis zweimal wochentags in den Nachmittags- und frühen Abendstunden durch zwei entsprechend geschulte Mitarbeiter durchgeführt.

Seit 2012 werden aber auch ein bis zweimal jährlich Kontrollen an einem Wochenende durchgeführt. Hierdurch gelingt es, auch die Waffenbesitzer zu erreichen, die an den Wochentagen nicht angetroffen werden können.