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17 Personen eingebürgert

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. 17 Personen aus zehn verschiedenen Nationen erhielten vor kurzem aus den Händen von Landrat Reinhard Sager ihre Einbürgerungsurkunde. Bei der in festlichem Rahmen ausgerichteten Einbürgerungsfeier im Kreishaus würdigte der Landrat in seiner Ansprache die Leistung der Neubürger und gratulierte zur Einbürgerung. Die Neubürger kommen aus den Niederlanden, dem Kosovo, dem Kongo, der Türkei, Ecuador, Afghanistan, Marokko, Polen, den USA und Tunesien.

Seit 2001 sind die Kreise und kreisfreien Städte für Einbürgerungen zuständig. Bis dahin wurde die überwiegende Zahl der Einbürgerungen durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein vorgenommen. Die Übertragung ging einher mit einer Reformierung des Einbürgerungsrechts. Im Jahre 2000 wurde die Einbürgerung von Personen mit langjährigem Aufenthalt erleichtert und eine einheitliche Gebühr eingeführt.

Im Kreis Ostholstein wurden seit 2001 jährlich durchschnittlich 150 Personen eingebürgert. Seit 2008 ist die Zahl der Einbürgerungen jedoch bundesweit und auch im Kreisgebiet deutlich rückläufig. Waren es in 2008 noch 76, sind es in 2009 lediglich 44 Personen gewesen. Trotzdem ist das Interesse an einer Einbürgerung nach wie vor sehr groß. Allein in diesem Jahr erkundigten sich bisher 165 Personen nach einer Einbürgerungsmöglichkeit bei der Ausländerbehörde des Kreises. Der Grund für den Rückgang der Einbürgerungszahlen dürfte daher in den erhöhten Anforderungen besonders an das Sprachniveau zu suchen sein, heißt es aus der Kreisverwaltung.

 Hintergrund:

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz müssen die Einbürgerungsbewerber inzwischen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, die über einen Test nachzuweisen sind. Seit 2008 werden darüber hinaus auch Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der Lebensverhältnisse im Land verlangt. Besondere Integrationsleistungen werden durch eine Verkürzung der Regelaufenthaltszeiten gewürdigt. Des weiteren wurde eine einheitliche Gebühr von 255 Euro pro erwachsene Person und 51 Euro pro miteinzubürgerndes Kind festgelegt.