2. Nachtragshaushaltssatzung
Amtliche Bekanntmachung
2. Nachtragshaushaltssatzung |
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Aufgrund des § 57 Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung und § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein wird nach Beschluss durch den Kreistag vom 08. Oktober 2009 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde für das Jahr 2009 folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung erlassen: | ||||
§ 1 |
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Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden | ||||
erhöht | vermindert | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | ||
um | um | gegenüber | nunmehr festgesetzt | |
bisher | auf | |||
Euro | Euro | Euro | Euro | |
1. im Ergebnisplan der | ||||
Gesamtbetrag der Erträge | 4.450.600 € | 0 € | 194.234.400 € | 198.685.000 € |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 3.249.400 € | 0 € | 197.262.000 € | 200.511.400 € |
Jahresüberschuss | 0 € | 0 € | ||
Jahresfehlbetrag | 0 € | 1.201.200 € | 3.027.600 € | 1.826.400 € |
2. im Finanzplan der | ||||
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus | ||||
laufender Verwaltungstätigkeit | 4.359.300 € | 0 € | 189.154.800 € | 193.514.100 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus | ||||
laufender Verwaltungstätigkeit | 3.185.000 € | 0 € | 188.774.600 € | 191.959.600 € |
Gesamtbetrag der Einzahlungen | ||||
aus der Investitionstätigkeit | ||||
und der Finanzierungstätigkeit | 2.039.200 € | 0 € | 6.882.800 € | 8.922.000 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen | ||||
aus der Investitionstätigkeit | ||||
und der Finanzierungstätigkeit | 2.039.200 € | 0 € | 8.183.700 € | 10.222.900 € |
§ 2 |
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Es werden neu festgesetzt: | ||||
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | von bisher | auf | ||
3.432.100 € | 5.091.300 € | |||
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 30. November 2009 erteilt. | ||||
Eutin, den 8. Dezember 2009
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L.S. |
Reinhard Sager Landrat |
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.5537 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 11.12.2009. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).