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Bekanntmachung

Autor/in: infocenter
Quelle: FD Personal und Organisation


3. Nachtragssatzung zur Satzung des Kreises Ostholstein über die
Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung
vom 03.07.2007
 
Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 114 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) in der Fassung vom 24.01.2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.01.2011 (Art. 1 Ges. vom 28.01.2011, GVOBl. S. 23) wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 28. Juni 2011 folgende 3. Nachtragssatzung zur Schülerbeförderungssatzung erlassen
 
 
Artikel 1:
 
§ 10 wird wie folgt neu gefasst:
 
(1)       Die Ausgabe von Fahrausweisen bzw. die Teilnahme am freigestellten Schülerverkehr ist von der Beteiligung der Eltern oder des volljährigen Schülers an den Schülerbeförderungskosten abhängig (Eigenbeteiligung). Die Eigenbeteiligung beträgt  60 € je Schüler und Jahr. Bei mehreren anspruchsberechtigten Schülern, die im gleichen Haushalt leben, ist für den ältesten anspruchsberechtigten Schüler die volle Höhe der Eigenbeteiligung zu zahlen. Für den zweitältesten Schüler beträgt die Eigenbeteiligung 30 € im Jahr. Für weitere Schüler wird ein Eigenanteil nicht erhoben.

(2)       Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und SGB XII sowie Eltern von Schülern, die Schulen für Geistig- oder Körperbehinderte besuchen, sind von der Eigenanteilspflicht befreit.

(3)       Der Eigenanteil wird von den Schulträgern, die für die Ausgabe der Fahrausweise zuständig sind, erhoben. 2/3 der zu erhebenden Eigenanteile sind mit dem Kreis abzurechnen

(4)       Auf begründeten Antrag kann der Eigenanteil in Raten gezahlt werden.

(5)       Die Schülerjahreskarten gelten ganzjährig für die Zeit vom Schuljahresbeginn bis einschließlich der Sommerferien des Folgejahres auf allen Linien im Kreis Ostholstein zu jeder Tageszeit und sowohl an Wochentagen als auch an Sonn- und Feiertagen.
 
 
Artikel 2:
 
§ 10 (Schlussvorschriften) wird „§ 11“.
 
 
Diese Satzung tritt am 01.08.2011 in Kraft.
Ausgefertigt:
 
 
Eutin, 04.07.2011
 
 
gez. Reinhard Sager
Landrat

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.7134 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein. Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 07.08.2011. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).