Inhalt

Bekanntmachung

Autor/in: FD 6.21
Quelle: FD 6.21


  
 
Kreisverordnung zur 4. Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den (ehemaligen) Gemeinden Petersdorf, Dänschendorf, Landkirchen, Bannesdorf und Meeschendorf auf Fehmarn
vom 22.10.2012
 
Aufgrund des § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24.02.2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 301) wird verordnet:
 
§ 1
 
Die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den (ehemaligen) Gemeinden Petersdorf, Dänschendorf, Landkirchen, Bannesdorf und Meeschendorf auf Fehmarn vom 23.6.1971 wird wie folgt geändert:
 
Das Landschaftsschutzgebiet wird im Bereich der Gemarkungen Katharinenhof und Staberdorf geändert. Aus dem Landschaftsschutz wird die Erweiterungsfläche für den Campingplatz „Katharinenhof“ entlassen. Gleichzeitig wird eine küstenparallele Fläche südlich von Staberdorf in das Landschaftsschutzgebiet mit einbezogen
 
Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in der in § 1 (3) der Ursprungsverordnung genannten Karte eingetragen. Sie werden ergänzt und teilweise aufgehoben durch die Grenzen der dieser Verordnung beigefügten Karten im Maßstab 1 : 5000.
 
Die Ausfertigung der Karten wird beim Landrat des Kreises Ostholstein als untere Naturschutzbehörde verwahrt. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. Eine weitere Ausfertigung der Karten ist beim Bürgermeister der Stadt Fehmarn niedergelegt. Die Verordnung und die Karten können bei diesen Behörden während der Dienststunden eingesehen werden.
 
§ 2
 
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
 
Ausgefertigt:
Eutin, den 22.10.2012                                                        Kreis Ostholstein
                                                                                              Der Landrat
                                                                                              als untere Naturschutzbehörde
                                                                       (LS)
                                                                                              gez. Reinhard Sager
                                                                                              Landrat

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.8228 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 26.10.2012. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).