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Antrag der Kristensen Group Deutschland

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung 

nach § 4 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG)

für einen Antrag auf Genehmigung zum Gewässerausbau in der Gemeinde Sierksdorf
nach § 31 Abs. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

 

 

Die Kristensen Group Deutschland Invest GmbH & Co. Strandpark Lübecker Bucht KG hat mit Schreiben vom 05.02.2007 und 05.06.2009 die Genehmigung zum Ausbau des Gewässers Nr. 4a des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser von Gew.-Stat. 0+000 bis 0+505 beantragt.

 

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um die

 

  1. Herstellung eines naturnahen Auslaufes im Strandbereich von Gew.-Stat. 0+000 bis 0+013,
  2. verrohrte Umlegung des Gewässers mit einer Kunststoffleitung DN 200 von Gew.-Stat. 0+013 bis 0+093 und
  3. Umlegung des Gewässers teils als offenen Graben, teils als Retentionsraum mit einem Speichervolumen von 1.000 m³  von Gew.-Stat. 0+093 bis 0+505.

 

Die Maßnahme soll in der Gemarkung Wintershagen, Flur 3, Flurstücke 7/70 und 7/72 durchgeführt werden.

 

Dieser Ausbau bedarf gemäß § 31 Abs. 3 WHG einer Genehmigung.

 

Nach § 6 LUVPG besteht eine grundsätzliche UVP-Pflicht, sofern erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

 

Die Verpflichtung zur Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls besteht gemäß Nr. 1.19 der Anlage 1 zum LUVPG für wasserrechtliche sonstige Ausbaumaßnahmen mit Ausnahme von Vorhaben, die dem naturnahen Ausbau von Teichen oder kleinräumigen naturnahen Umgestaltungen wie die Beseitigung von Bach- oder Grabenverrohrungen dienen.

 

Für das geplante Vorhaben war daher gem. § 6 LUVPG i. V. m. Nr. 1.19 der Anlage 1 zum LUVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 2 zum LUVPG genannten Kriterien durchgeführt.

 

Die überschlägige Prüfung nach § 6 LUVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.

 

Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können beim Kreis Ostholstein, Fachdienst Boden- und Gewässerschutz, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin, eingesehen werden.

 

Diese Feststellung ist nach § 4 LUVPG nicht selbständig anfechtbar.

 

Eutin, 05.08.2009

Az.: 6.20.31.039

Kreis Ostholstein

Der Landrat

als untere Wasserbehörde

Fachdienst Boden- und Gewässerschutz

 

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.5252 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 10.08.09. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).