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Aufhebung Fütterungsverbot für Wildtiere verlängert

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Die untere Jagdbehörde des Kreises Ostholstein teilte heute (25. Februar) mit, dass aufgrund der anhaltenden Witterungslage die Aufhebung des Fütterungsverbotes weiter verlängert wird. Den Jägern im Kreisgebiet ist es damit noch bis zum 15. März gestattet, das Wild artgerecht zu füttern. Hintergrund ist die immer noch angespannte Futtersituation der Tiere durch den strengen Winter. Unter normalen Umständen ist dies sonst ausdrücklich verboten. Gefüttert werden darf Heu, Stroh, Getreide, Eicheln, Kastanien und Rüben an den dafür eingerichteten Stellen, weil die Tiere aufgrund der dichten Schneedecke und des gefrorenen Bodens nicht mehr genügend Nahrung finden.

Erheblich eingeschränkt wird auch die Jagd. Im Umfeld von 200 Metern an Futterstellen ist der Abschuss von Schalenwild verboten. Die Jagdbehörde empfiehlt außerdem, die Wildtiere in ihrem Lebensraum nicht unnötig zu beunruhigen. Hunde sollten möglichst an der Leine geführt werden. Das Recht der Wildfütterung obliegt nur den Jagdausübungsberechtigten und denen von ihnen bestimmten Personen.

Sollte sich die Witterungslage verbessern, behält sich die Jagdbehörde vor, diese Entscheidung jederzeit wieder aufzuheben.