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Einbürgerungen im Kreishaus festlich begangen

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Auf Einladung des Kreises Ostholstein finden seit Herbst 2009 in regelmäßigen Abständen Einbürgerungsfeiern statt, um die Integration der neuen deutschen Staatsangehörigen in einem festlichen Rahmen zu würdigen.

Am letzten Mittwoch (27. November) begrüßte der 1. Stellvertretende Landrat Timo Gaarz  rund 80 Gäste im Eutiner Kreishaus. 30 Personen aus 20 verschiedenen Staaten erhielten hierbei ihre Einbürgerungsurkunden. Musikalisch wurde die Feierstunde von Angelika Eger und Dr. Götz Ahrens von der Kreismusikschule begleitet.

Die Einbürgerung zu beantragen sei ein wichtiger Schritt, der zum Ausdruck bringe, die eigene Zukunft in diesem Land gestalten zu wollen, stellte Gaarz in seiner Begrüßung fest. „Keiner von Ihnen gibt mit der deutschen Staatsbürgerschaft seine persönlichen Wurzeln auf. Das erwartet auch niemand. Ich hoffe vielmehr, dass Sie das Beste aus Ihrer persönlichen Entwicklung und Erfahrung weitergeben und einbringen.“

Die neuen deutschen Staatsbürger gelobten feierlich, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Mit der Einbürgerung haben sie eine Vielzahl von Rechten und Pflichten erworben, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbrieft und ausschließlich deutschen Staatsbürgern vorbehalten sind. Dazu gehörten unter anderem das aktive und passive Wahlrecht, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, das Recht auf selbständige Erwerbstätigkeit und der Schutz vor Ausweisung und Auslieferung in andere Staaten.

Im Jahr 2019 wurden bislang insgesamt 133 Personen aus 43 Nationen in Ostholstein eingebürgert. Davon stammt die größte Gruppe aus Großbritannien (24 Personen), gefolgt von Iran (8 Personen) und Russland (7 Personen).

Hintergrund:

Seit 2001 sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Einbürgerungen zuständig. Bis dahin ist die überwiegende Zahl von Einbürgerungen durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein durchgeführt worden.

Personen mit ausländischer Herkunft können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Das Staatsangehörigkeitengesetz schreibt unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und einen mehrjährigen Innlandsaufenthalt vor. Ausreichende Deutschkenntnisse und staatsbürgerliches Grundwissen sind ebenso nachzuweisen wie eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes. Eine Mehrstaatigkeit ist ausgeschlossen und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes wird gefordert. Ferner dürfen keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung bestehen.