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Bekanntmachung

Autor/in: infocenter
Quelle: FD Personal und Organisation


Enteignung von Grundeigentum
 
Bekanntmachung des Innenministeriums - Vorsitzender der Enteignungsbehörde -
Kiel, 29. November 2012  - IV3210 - 144.1 - 1.1 – 55 – 02/10
 
Zur Entscheidung über den Antrag auf Enteignung des nachstehend bezeichneten Grundeigentums:
 
Grundbuch               Blatt              Flurstück         Flur        Gemarkung     Größe in m2
Bad Schwartau        716                 705/7              0          Rensefeld        ca. 22
                       
eingetragene Eigentümer:          Herr Dirk Immer, Bad Schwartau und
                                                           Herr Götz Bartels, Lübeck/Travemünde
                                                          
habe ich den Termin zur mündlichen Verhandlung für
 
Mittwoch, den 16.01.2013 ca. 10.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Bad Schwartau, Sitzungszimmer 206,
Markt 15, 23611 Bad Schwartau
 
anberaumt.
 
Vor der mündlichen Verhandlung soll zunächst am Miitwoch, den 16.01.2013 um
9.30 Uhr im Rahmen einer Ortsbesichtigung das Grundstück Alt Rensefeld 11, 23611 Bad Schwartau, besichtigt werden. Im unmittelbaren Anschluss an die Ortsbesichtigung soll dann im Rathaus der Stadt Bad Schwartau mündlich verhandelt werden.
 
Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.
 
Diejenigen, denen ein Recht an dem o. a. Grundstück oder ein Recht an einem dieses Grundstück belastenden Rechts zusteht - Verfahrensbeteiligte nach § 106 Abs. 1 Nr. 1 - 6 BauGB in der Neufassung der Bekanntmachung vom v. 23. 9.2004 (BGBl. I, S. 2414); zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. S. 1509) werden hiermit gem. § 108 Abs. 5 BauGB aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Auch bei Nichterscheinen kann über den Antrag auf Enteignung und über andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden.
 
 
 
Johannes Modest
-Vorsitzender der Enteignungsbehörde-

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.8370 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 12.12.2012. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).