Bekanntmachung
Enteignung von Grundeigentum
Bekanntmachung des Innenministeriums - Vorsitzender der Enteignungsbehörde -
Kiel, 29. November 2012 - IV3210 - 144.1 - 1.1 – 55 – 02/10
Zur Entscheidung über den Antrag auf Enteignung des nachstehend bezeichneten Grundeigentums:
Grundbuch Blatt Flurstück Flur Gemarkung Größe in m2
Bad Schwartau 716 705/7 0 Rensefeld ca. 22
eingetragene Eigentümer: Herr Dirk Immer, Bad Schwartau und
Herr Götz Bartels, Lübeck/Travemünde
habe ich den Termin zur mündlichen Verhandlung für
Mittwoch, den 16.01.2013 ca. 10.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Bad Schwartau, Sitzungszimmer 206,
Markt 15, 23611 Bad Schwartau
anberaumt.
Vor der mündlichen Verhandlung soll zunächst am Miitwoch, den 16.01.2013 um
9.30 Uhr im Rahmen einer Ortsbesichtigung das Grundstück Alt Rensefeld 11, 23611 Bad Schwartau, besichtigt werden. Im unmittelbaren Anschluss an die Ortsbesichtigung soll dann im Rathaus der Stadt Bad Schwartau mündlich verhandelt werden.
Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.
Diejenigen, denen ein Recht an dem o. a. Grundstück oder ein Recht an einem dieses Grundstück belastenden Rechts zusteht - Verfahrensbeteiligte nach § 106 Abs. 1 Nr. 1 - 6 BauGB in der Neufassung der Bekanntmachung vom v. 23. 9.2004 (BGBl. I, S. 2414); zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. S. 1509) werden hiermit gem. § 108 Abs. 5 BauGB aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Auch bei Nichterscheinen kann über den Antrag auf Enteignung und über andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden.
Johannes Modest
-Vorsitzender der Enteignungsbehörde-