Bekanntmachung
Enteignung von Grundeigentum
Bekanntmachung des Innenministeriums - Der Enteignungskommissar -
vom 21.11.2012 - IV327 - 144.1 - 1.1 – 55 - 22 / 11
Zur Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Enteignungsverfahrens für die in dem von Herrn Uwe Reinhardts Eigentum befindliche nachfolgende Grundstücksfläche:
Flurstück Flur Gemarkung
31/1 0 Cleve
eingetragen im Grundbuch von Bad Schwartau Blatt 3957
eingetragene Eigentümer: Herr Uwe Reinhardt
habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für
Dienstag, den 08. Januar 2013 um 10:00 Uhr,
im Rathaus der Stadt Bad Schwartau,
Markt 15, 23611 Bad Schwartau (Sitzungszimmer 206)
anberaumt.
Vor der mündlichen Verhandlung soll zunächst am Dienstag, den 08. Januar 2013 um 9:30 Uhr im Rahmen einer Ortsbesichtigung das Grundstück Stockelsdorfer Weg 81, 23611 Bad Schwartau, besichtigt werden. Im unmittelbaren Anschluss an die Ortsbesichtigung soll dann im Rathaus der Stadt Bad Schwartau mündlich verhandelt werden.
Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.
Diejenigen, denen ein Recht an der o. a. Grundstücksfläche oder ein Recht an einem diese Grundstücksfläche belastenden Rechts zusteht (Beteiligte), werden nach § 106 Abs. 1 Nr. 1 – 6 BauGB in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414); zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.07.2011 (BGBl. I, S. 1509) hiermit gem. § 108 Abs. 5 BauGB aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Auch bei Nichterscheinen kann über den Enteignungsantrag, die Entschädigung sowie andere im Termin gestellte Anträge entschieden werden.
Johannes Modest
-Enteignungskommissar-
Bekanntmachung des Innenministeriums - Der Enteignungskommissar -
vom 21.11.2012 - IV327 - 144.1 - 1.1 – 55 - 22 / 11
Zur Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Enteignungsverfahrens für die in dem von Herrn Uwe Reinhardts Eigentum befindliche nachfolgende Grundstücksfläche:
Flurstück Flur Gemarkung
31/1 0 Cleve
eingetragen im Grundbuch von Bad Schwartau Blatt 3957
eingetragene Eigentümer: Herr Uwe Reinhardt
habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für
Dienstag, den 08. Januar 2013 um 10:00 Uhr,
im Rathaus der Stadt Bad Schwartau,
Markt 15, 23611 Bad Schwartau (Sitzungszimmer 206)
anberaumt.
Vor der mündlichen Verhandlung soll zunächst am Dienstag, den 08. Januar 2013 um 9:30 Uhr im Rahmen einer Ortsbesichtigung das Grundstück Stockelsdorfer Weg 81, 23611 Bad Schwartau, besichtigt werden. Im unmittelbaren Anschluss an die Ortsbesichtigung soll dann im Rathaus der Stadt Bad Schwartau mündlich verhandelt werden.
Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.
Diejenigen, denen ein Recht an der o. a. Grundstücksfläche oder ein Recht an einem diese Grundstücksfläche belastenden Rechts zusteht (Beteiligte), werden nach § 106 Abs. 1 Nr. 1 – 6 BauGB in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414); zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.07.2011 (BGBl. I, S. 1509) hiermit gem. § 108 Abs. 5 BauGB aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Auch bei Nichterscheinen kann über den Enteignungsantrag, die Entschädigung sowie andere im Termin gestellte Anträge entschieden werden.
Johannes Modest
-Enteignungskommissar-