Enteignung von Grundeigentum
Amtliche Bekanntmachung
Enteignung von Grundeigentum
Bekanntmachung des Innenministeriums – Die Enteignungskommissarin -
Kiel, den 07.12.2009 - IV327 - 144.1 - 1.1 - 55 - 10 / 07
Zur Entscheidung über den Antrag auf Enteignung und zur Feststellung der Entschädigung für die von der Bundesstraßenverwaltung anlässlich des Ausbaus der Bundesstraße 207 zur Bundesautobahn A1, Lübeck – Puttgarden, in Anspruch genommenen folgenden Grundstücksflächen:
Grundbuch Blatt Flurstück Flur Gemarkung Größe in m2
Heiligenhafen 1230 49/1 16 Heiligenhafen ca. 10.659
Heiligenhafen 1230 3/4 17 Heiligenhafen 17.591
Heiligenhafen 1230 43/8 18 Heiligenhafen ca. 34.000
eingetragener Eigentümer: Herr Hartmut Maßmann, Heiligenhafen
habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für
Montag, den 18. Januar 2010, um 10.00 Uhr,
im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (Raum 317),
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
anberaumt.
Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.
Diejenigen, denen ein Recht an den o. a. Grundstücksflächen zusteht (Beteiligte) werden nach § 25 Abs. 4 des Preußischen Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 i. d. F. des Zweiten Gesetzes über den Abschluss der Sammlung des schleswig-holsteinischen Landesrechts vom 13. Dezember 1973 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), zuletzt geändert durch Art. 11 Ges. vom 15.06.2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 153), aufgefordert, ihre Rechte in dem Termin wahrzunehmen.
Auch bei Fernbleiben wird über den Antrag auf Enteignung entschieden und die Entschädigung festgestellt.
gez. I. Melwing L.S.
Inken Melwing
-Enteignungskommissarin-
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.5564 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 24.12.09 . (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).