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Bekanntmachung

Autor/in: infocenter
Quelle: FD Personal und Organisation


Enteignung von Grundeigentum
 
 
Bekanntmachung des Innenministeriums - Der Enteignungskommissar -
vom 25.01.2012 - IV324 - 144.1 - 4.1 – 55 -  02 /08
                                    
Zur Entscheidung über den Antrag auf Entschädigungsfeststellung für das von der Bundesstraßenverwaltung für den Ausbau der B207 zur BAB 1 in Anspruch genommene Grundeigentum:
 
Grundbuch              Blatt               Flurstück      Flur    Gemarkung       Größe in m2 ca.
Heiligenhafen           4588               43/3 tlw.          18        Heiligenhafen         5.100
Heiligenhafen           1321               43/4                 18        Heiligenhafen         2.724
Heiligenhafen           1321               43/5                 18        Heiligenhafen         1.848
Heiligenhafen           1321               43/6                 18        Heiligenhafen         5.900
 
 
eingetragene Eigentümer: Herr Dr. Kai Köhler, Hamburg 
                                              Herr Hans-Ferdinand Köhler, Heiligenhafen
 
 
habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für
 
Freitag, den 24. Februar 2012 um 10.00 Uhr,
im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein,
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel (Raum 373)
 
anberaumt.
 
Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.
 
Grundlage des Verfahrens ist das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Neufassung vom 20.02.2003 (BGBl. I S. 286) i.V.m. dem Preußischen Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11.06.1874 i. d. F. des Zweiten Gesetzes über den Abschluss der Sammlung des schleswig-holsteinischen Landesrechts vom 13.12.1973 (GVOBl. Sch.-H. S. 440 ), zuletzt geändert durch Art. 11 Ges. vom 15.06.2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 153).
 
Diejenigen, denen ein Recht an der o. a. Grundstücksflächen zusteht (Beteiligte), werden nach § 25 Abs. 4 des Preußischen Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 i. d. F. des Zweiten Gesetzes über den Abschluss der Sammlung des schleswig-holsteinischen Landesrechts vom 13. Dezember 1973 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), zuletzt geändert durch Art. 11 Ges. vom 15.06.2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 153) aufgefordert, ihre Rechte in dem Termin wahrzunehmen.
 
Auch bei Fernbleiben wird die Entschädigung festgestellt, sowie über andere im Termin gestellte Anträge entschieden.
 
 
Dr. Maik Krüger
-Enteignungskommissar-

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.7661 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 09.02.2012. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).