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Erstbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin / Oldenburg i.H. Personen, die erstmalig eine Tätigkeit in Küchen, Restaurants, Cafes, Kantinen und anderen Lebensmittelbetrieben aufnehmen wollen, seien nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, sich über Ansteckungsrisiken und Hygiene belehren zu lassen, so der Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein Dies gelte auch für Personen, die während der Arbeit mit Lebensmitteln direkt oder indirekt über Bedarfsgegenstände, wie zum Beispiel Geschirr oder Besteck und andere Arbeitsmaterialien in Berührung kommen.

Die Belehrungen durch den Fachdienst Gesundheit finden in Eutin jeden Montag um 8.45 Uhr und jeden Mittwoch um 8.45 Uhr und 13.45 Uhr statt, in der Außenstelle Oldenburg jeden Dienstag um 8.45 Uhr. Bei entsprechender Nachfrage und für Gruppen können auch zusätzliche Termine an diesen oder anderen Tagen vereinbart werden. Zum Termin ist ein gültiger Personalausweis mitzubringen. Jugendliche unter 16 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten oder sollten von diesem zur Belehrung begleitet werden. Ausländische Bürger, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, müssen, weil die Belehrung in Deutsch erfolgt, in Begleitung eines Dolmetschers erscheinen.

Der Fachdienst Gesundheit stellt über die Belehrung eine Bescheinigung aus, die bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Mitarbeiter nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und alle zwei Jahre erneut zu belehren und dies zu dokumentieren.

Für die Teilnahme an der Belehrung und die Ausstellung des Belehrungsnachweisheftes wird eine Gebühr von 25 Euro pro Person erhoben.

Weitere Informationen gibt es beim Fachdienst Gesundheit unter den Telefonnummern 04521 / 788-172, 788-173 oder 788-124.