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Eutiner Stadtbucht: Kreis begrüßt gerichtlichen Ortstermin

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Der Kreis Ostholstein begrüßt den vom Verwaltungsgericht angeregte Ortstermin zum verfügten Baustopp an der Eutiner Stadtbucht. Im Zuge der Diskussion um das Vorhaben diene ein solches Verfahren mit allen Beteiligten einer sachgerechten Aufklärung und Erörterung der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Aspekte, so der Kreis heute (15. Juni) gegenüber der Presse.

Der Kreis erläutert zugleich angesichts der unterschiedlichsten öffentlichen Darstellungen rund um das Thema, dass es bei der Neugestaltung der innerstädtischen Ufereinfassung am Eutiner See um eine Anlage des öffentlichen Verkehrs handelt, die nicht vom Anwendungsbereich der Landesbauordnung erfasst wird. Somit bedürfe es hier auch keiner baurechtlichen Genehmigung, so der Kreis.

Das Vorhaben berühre vielmehr wasserrechtliche Belange und wurde daher nach dem Landeswassergesetz geprüft und genehmigt. Im Bauablauf habe sich schließlich ergeben, dass die neue Ufereinfassung abweichend von der bestehenden ausgeführt werden soll und aufgrund der vorgefundenen Bodenverhältnisse einige Stützpfähle tiefer als bisher gesetzt werden müssen.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Grundwasserbelange berührt werden, habe die Kreiswasserbehörde ergänzend und vorsorglich ein Erlaubnisverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz eingeleitet. Der dafür erforderliche Nutzungsantrag der Stadt Eutin mit fachgutachterlichen Aussagen liege dem Kreis inzwischen vor und befinde sich in der Prüfung.

Für die Behandlung privatrechtlicher Ansprüche von Anliegern, die aufgrund der Baumaßnahme Beeinträchtigungen oder Schäden an ihrer Liegenschaft befürchten, habe die Stadt Eutin in eigener Zuständigkeit ein formelles Beweissicherungsverfahren eingeleitet.