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Festliche Einbürgerungsfeier im Kreishaus

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

98 Personen im Kreis Ostholstein erhielten in 2013 die deutsche Staatsangehörigkeit

Eutin. Auf Einladung des Kreises Ostholstein finden seit Herbst 2009 in regelmäßigen Abständen Einbürgerungsfeiern statt, um die Integration der neuen deutschen Staatsangehörigen in einem festlichen Rahmen zu würdigen. Bei der zweiten Einbürgerungsfeier in diesem Jahr begrüßte Landrat Reinhard Sager rund 60 Gäste im Eutiner Kreishaus. 25 aus verschiedenen Staaten kommende Personen erhielten hierbei die Einbürgerungsurkunden. Musikalisch wurde die Feierstunde von Angelika Eger und Dr. Götz Ahrens von der Kreismusikschule begleitet.

„Ich bin erneut beeindruckt, dass so viele Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen und nun auch erworben haben“, betonte Landrat Sager in seiner Festrede. Ohnehin zeichne sich ein positiver Trend Jahr ab. So sei die Zahl der erfolgten Einbürgerungen in diesem Jahr um 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Sager forderte die Neubürger auf, aktiv an der Weiterentwicklung der deutschen Gesellschaft mitzuwirken. „Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch und bringen Sie ihre Familiengeschichten und Sprachen, Ihre Kulturen und Traditionen, Ihre Fähigkeiten, Träume Ideen und Werte für unser Land ein.“

Die neuen deutschen Staatsbürger gelobten feierlich, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Mit der Einbürgerung haben sie nun eine Vielzahl von Rechten und Pflichten erworben, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbrieft und ausschließlich deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sind. Dazu gehören beispielsweise das Recht zu wählen und gewählt zu werden, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, das Recht auf selbständige Erwerbstätigkeit und der Schutz vor Ausweisung und Auslieferung in und an andere Staaten.

Im Jahr 2013 wurden damit insgesamt 98 Personen mit ausländischer Herkunft in Ostholstein eingebürgert. Davon stammt die größte Gruppe aus Polen (17 Personen), gefolgt von der Türkei (12  Personen) und Griechenland, Italien und Kasachstan (jeweils 5 Personen). 

Hintergrund:

Seit 2001 sind die Kreise und kreisfreien Städte für Einbürgerungen zuständig. Bis dahin wurde die überwiegende Zahl der Einbürgerungen durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein vorgenommen. Die Übertragung ging einher mit einer Reformierung des Einbürgerungsrechts. Im Jahre 2000 wurde die Einbürgerung von Personen mit langjährigem Aufenthalt erleichtert und eine einheitliche Gebühr eingeführt.

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz müssen die Einbürgerungsbewerber inzwischen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, die über einen Test nachzuweisen sind. Seit 2008 werden darüber hinaus auch Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der Lebensverhältnisse im Land verlangt. Besondere Integrationsleistungen werden durch eine Verkürzung der Regelaufenthaltszeiten gewürdigt. Des Weiteren wurde eine zu zahlende Gebühr festgelegt.