Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
*Hinweis
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 20.12.2019 (es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet).