Bekanntmachung
I. Nachtragshaushaltssatzung
des Kreises Ostholstein
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund des § 57 Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung und § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein wird nach Beschluss durch den Kreistag vom 05.04.2011 für das Jahr 2011 folgende I. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Es werden neu festgesetzt:
1. die Gesamtzahl der im Stellenplan von bisher auf
ausgewiesenen Stellen 444,47 450,97
§ 2
Die übrigen Festsetzungen der Ursprungshaushaltssatzung bleiben unverändert.
Eutin, den 4. Mai 2011
L.S.
Reinhard Sager
Landrat