Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine, die bei Verwandten oder Bekannten privat untergebracht sind
Nach der erfolgten Registrierung erhalten die Personen einen Aufenthaltstitel, der ihnen u.a. ermöglicht, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch zu nehmen (z.B. Sozial- oder medizinische Leistungen) oder auch zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigt. Die Ausländerbehörde des Kreises Ostholstein informiert dann über die weiteren Schritte.
Sobald eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde, gilt für diese Personen eine sog. „Residenzpflicht“. Die Ukrainerinnen und Ukrainer sind dann verpflichtet, sich im Kreisgebiet weiter aufzuhalten.“
Ukrainische Geflüchtete können zurzeit in Deutschland kostenlos Bus und Bahn nutzen. Ein gültiges Ausweisdokument reicht als Fahrausweis aus.
Der Kreis Ostholstein hat auf seiner Homepage eine spezielle Themenseite mit Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und Helferinnen und Helfer eingerichtet, die regelmäßig aktualisiert und erweitert wird (https://www.kreis-oh.de/Ukrainehilfe. Dort werden u.a. auch Ansprechpartner und Hilfsangebote sowie sog. FAQ (Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragestellungen) in unterschiedlichen Sprachen dargestellt.