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Konsolidierungshilfevertrag endgültig rechtskräftig

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Der ostholsteinische Kreistag hat in seiner letzten Sitzung dem zwischen dem Innenministerium und dem Kreis Ostholstein geschlossenen Vertrag über den Erhalt von Konsolidierungshilfen mit großer Mehrheit ohne Gegenstimmen zugestimmt.
 
Zunächst muss nun der Kreis Ostholstein selber erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen. Dies bedeutet, dass bis zum Jahr 2015 jährlich rd. 2 Mio. € strukturell eingespart werden müssen. Demzufolge hatte die Kreisverwaltung frühzeitig einen Katalog mit Maßnahmen erarbeitet, dessen Inhalt erfreulicherweise vollständig vom Innenministerium akzeptiert worden war. Dazu gehört auch der Abbau von Mitarbeiterkapazitäten auf der Leitungsebene. So sind seit dem 1. Januar 2013 nur noch drei statt vier Fachbereichsleiterinnen / Fachbereichsleiter in Eutin tätig.
Hinzu kommen auch nicht unerhebliche Solidarbeiträge der Gemeinden und Städte. So wird mit dem Vertrag eine Kreisumlagenerhöhung ab dem 01. Januar 2014 von derzeit 35 auf dann 36 Prozentpunkte erforderlich. Auch dieses ist eine Vorgabe des entsprechenden Landesgesetzes. Alle Maßnahmen zusammen sind jedoch unerlässlich, wenn das Konsolidierungspaket insgesamt erfolgreich sein soll.
 
Bis zum Jahr 2015 könnten nun jährlich rd. 2 Mio. € an besonderen Finanzhilfen an den Kreis Ostholstein fließen. Inwieweit auch für die Zeit danach noch Anspruchsvoraussetzungen existierten, würde erst zu einem späteren Zeitpunkt näher bestimmt.
 
Landrat Reinhard Sager hierzu: „Angesichts unserer finanziellen Ausgangslage halte ich die Inanspruchnahme der besonderen Konsolidierungshilfen für unabdingbar. Flankiert durch die nicht unerheblichen Eigenanstrengungen könnte eine Gesundung der Kreisfinanzen auf mittlere Sicht nun auch tatsächlich gelingen.“
 
Der bereits im Januar unterzeichnete öffentlich-rechtliche Vertrag mit dem Land stand gemäß der landesrechtlichen Bestimmungen noch unter dem Zustimmungsvorbehalt des Kreistages. Diese ist nunmehr erteilt worden. Der Kreis Ostholstein macht den Konsolidierungshilfevertrag auf seinen Internetseiten auch öffentlich.