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Kreis Ostholstein und Jobcenter führen Bildungskarte ein

Autor/in: stellv. Pressesprecher
Quelle: Kreis Ostholstein

  • Modernes Online-Verfahren statt Gutscheine
  • Einfacherer Zugang für Kinder und Jugendliche
  • Elektronisches Verfahren entlastet Leistungserbringer und Verwaltung

Eutin. Kreis Ostholstein und Jobcenter Ostholstein führen zum 1. Juni 2013 eine elektronische Bildungskarte ein, wie Landrat Reinhard Sager und Geschäftsführer Karsten Marzian am 26. März der Presse in Eutin mitteilten.
 
Mittels der Bildungskarte werden alle Bildungs- und Teilhabeleistungen gewährt, die nicht in Geld an die Berechtigten ausgezahlt werden:
 
Mittagsverpflegung und Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen,
Lernförderung sowie kulturelle und soziale Teilhabe (Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit).
 
Sager und Jobcenter-Geschäftsführer Marzian verdeutlichen, dass das moderne Onlineverfahren in der Region einheitlich für diese Leistungen und für alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen nutzbar ist. Es ersetzt die bisher eingesetzten Gutscheine und aufwändige Abrechnungen.
 
„Mit der Entscheidung, ein modernes Onlineverfahren einzusetzen, gehen wir den richtigen Weg“, betonen Sager und Marzian. „Die Bildungs- und Teilhabeleistungen wurden Anfang 2011 erfolgreich im Kreisgebiet eingeführt und gut angenommen. Während die Leistungen für Schulbedarf/Lernmaterial und Schülerbeförderung in Geld ausgezahlt werden, erfordert das Sachleistungsgebot für die übrigen Leistungen komplexere Verwaltungsvorgänge. Im Dialog mit den Leistungsanbietern werden deutliche Verbesserungen erreicht.“
 
„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt mit der elektronischen Bildungskarte die Verfahren für alle Beteiligten zu vereinfachen. Für ca. 6.000 leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche wird es leichter, die vielfältigen Angebote in Anspruch zu nehmen. Sie können mit der Bildungskarte - quasi bargeldlos ähnlich einer Kreditkarte - Leistungen unmittelbar nutzen. Die Leistungsberechtigten erhalten zudem durch eine Online-Anbieterdatenbank eine größere Übersicht über die im Kreisgebiet bestehenden Angebote. Gleichzeitig wird auch das bislang aufwändige Abrechnungsverfahren für die Anbieter von Leistungen einfacher. Zudem tritt eine Entlastung für die Verwaltung ein. Das elektronische Verfahren ist deutlich effektiver als viele Papiervorgänge; das zeigen die Erfahrungen anderer Kommunen, die das System bereits einsetzen.“
 
Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen in die Lage versetzen, zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Kinder, deren Eltern Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  sind, haben Anspruch auf diese Leistungen. Allerdings ist auch künftig für jedes Kind ein Antrag zu stellen.
 
Sager: „Mit  der Bildungskarte erfüllen wir unseren sozial- und bildungspolitischen Auftrag. Schließlich geht es darum, so viele Kinder wie möglich zu erreichen. Die Investition in Bildung ist der Schlüssel für ein eigenständiges Auskommen in der Zukunft. Das Bildungspaket ist ein wichtiger Beitrag zur Chancengerechtigkeit.“
 
Kreisverwaltung und Jobcenter werden in Kürze Kindertageseinrichtungen, Schulen, Vereine und andere Anbieter detailliert über das Bildungskarten-System in gesonderten Veranstaltungen informieren. Hierzu wird gezielt schriftlich eingeladen. Zudem soll über den Stand der Vorbereitung und über die konkreten Termine in einem Pressegespräch berichtet werden.
 
Anspruchsberechtigte Kinder und Eltern, die Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen wollen, finden auf den Webseiten des Kreises www.kreis-oh.de/bildungspaket und des Jobcenters unter www.jobcenter-ostholstein.de/Bildungspaket weitere Informationen.
 
 
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