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Kreis erinnert an Elternbefragung - Beantwortung noch bis 1. Juni möglich

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein


Eutin. Die Eltern von unter 3-jährigen Kindern im Kreis Ostholstein haben im Mai Post mit Befragungsunterlagen zu ihren Betreuungswünschen erhalten. Mittlerweile beträgt die Rücklaufquote erfreulicherweise bereits rund 22 Prozent. Eltern, die die Fragebögen noch nicht beantwortet und per mitgesandtem Freiumschlag an das dafür beauftragte Institut übersendet haben, können dies noch bis 1. Juni tun, so die Kreisverwaltung. Auch Eltern, die ihr Kind noch nicht betreuen lassen wollen, sollen gerne an der Befragung teilnehmen.
 
Der Kreis möchte anhand der Befragung im Rahmen der Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung zusätzlich möglichst genaue Erkenntnisse über die Nachfrage und den Betreuungsbedarf der unter Dreijährigen im gesamten Kreisgebiet erhalten. Um die Bedarfslage besser einschätzen zu können, hatte sich der Kreis Ostholstein erfolgreich für das Projekt zur Bedarfsermittlung der Technischen Universität Dortmund beworben.
 
Ab 1. August haben Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen gesetzlich definierten, individuellen Rechtsanspruch auf eine institutionelle Betreuung oder eine Betreuung in Tagespflege.

Zur Sicherstellung dieses Rechtsanspruchs sind die Gemeinden und Städte des Kreises Ostholstein zusammen mit den freien Trägern der Jugendhilfe und dem Kreis Ostholstein als örtlichem Träger der Jugendhilfe stetig im Gespräch. Dazu wird unter anderem auch aktuell an einem Kindertagesstättenbedarfsplan gearbeitet, der Aussagen über die aktuelle und perspektivische Betreuungssituation von Kindern treffen wird.