Kreisverordnung des Kreises Ostholstein über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter zu Aufgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII)
*Hinweis
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 23.12.2019 (es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet).