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Bekanntmachung / Ausschreibung

Autor/in: infocenter
Quelle: FD Personal und Organisation


  

Prüfung zum Erwerb des ersten Jagdscheines (Jägerprüfung 2011)
 
 
 
Die diesjährige Prüfung zum Erwerb des 1. Jagdscheines im Kreis Ostholstein wird am 04.05.2011 beginnen.
 
Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung sind spätestens bis zum
 
01. April 2011
 
bei der Jagdbehörde des Kreises Ostholstein in 23701 Eutin, Lübecker Straße 41, wo auch die erforderlichen Antragsformulare bereitgehalten werden, einzureichen.
 
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühren,
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch,
der Nachweis der Einwilligung beider gesetzlicher Vertreter für den Fall der Minderjährigkeit des Prüflings,
der Nachweis das der Prüfling an einem durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgang teilgenommen hat,
gegebenenfalls die Bescheinigung über bereits bestandene Prüfungsteile
 
Zur Prüfung werden Bewerberinnen oder Bewerber nicht zugelassen,

bei denen die Anmeldeunterlagen nicht vollständig sind
denen der Jagdschein nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes versagt werden müsste oder
die zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
 
 
23701 Eutin, 08. Februar 2011
 
                                                                                                Kreis Ostholstein
                                                                                                    Der Landrat
                                                                                                als Jagdbehörde 
 

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.6589 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 10.02.2011. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).