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Bekanntmachung 

Autor/in: infocenter
Quelle: FD Personal und Organisation


Prüfung zum Erwerb des ersten Jagdscheines (Jägerprüfung 2011)


Eine zweite Prüfung zum Erwerb des 1. Jagdscheines im Kreis Ostholstein wird am 22.07.2011 beginnen.

Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung sind spätestens bis zum

27. Juni 2011

bei der Jagdbehörde des Kreises Ostholstein in 23701 Eutin, Lübecker Straße 41, wo auch die erforderlichen Antragsformulare bereitgehalten werden, einzureichen.

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
1.
Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühren,
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch,
3. der Nachweis der Einwilligung beider gesetzlicher Vertreter für den Fall der Minderjährigkeit des Prüflings,
4. der Nachweis das der Prüfling an einem durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgang teilgenommen hat,
5. gegebenenfalls die Bescheinigung über bereits bestandene Prüfungsteile

Zur Prüfung werden Bewerberinnen oder Bewerber nicht zugelassen,
1. bei denen die Anmeldeunterlagen nicht vollständig sind
2. denen der Jagdschein nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes versagt werden müsste oder
3. die zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


23701 Eutin, 25. Mai 2011

Kreis Ostholstein
Der Landrat
als Jagdbehörde

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.6926 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 30.05.2011. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).