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Bereits über 1.000 Bildungskarten ausgegeben

Autor/in: Die Systemadministratorin
Quelle: Kreis Ostholstein / Jobcenter Ostholstein

Eutin. Zu Beginn des neuen Schuljahres werben der Kreis Ostholstein und das Jobcenter Ostholstein für die Angebote aus dem Bildungspaket der Bundesregierung. Anspruch auf die Leistungen besteht, wenn Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen wird.
 
So erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die Schülerbeförderungskosten, angemessene Lernförderungen (Nachhilfeunterricht) und einen Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.
 
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen monatlich zehn Euro zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Unterricht in künstlerischen Fächern und zur Teilnahme an Freizeiten. Die Kinder in Kindertagesstätten bekommen gleichfalls Leistungen für Ausflüge und die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung.
 
Schulbedarfe und Schülerbeförderungskosten werden als Geldleistungen gewährt. Für die übrigen Angebote nutzen die Anspruchsberechtigten die sogenannte „Bildungskarte“ im Scheckkartenformat. Sie wurde in Ostholstein am 1. Juni 2013 eingeführt, ist ein Abrechnungssystem mit den Leistungsanbietern auf Onlinebasis und  löst das bisherige Gutscheinverfahren ab. Bei der aktuellen Umstellung von „Gutschein“ auf  „Bildungskarte“ wurde die „Bildungskarte“ bereits an über 1.000 Personen ausgegeben.
 
Informationsmöglichkeiten über die Angebote des Bildungspakets gibt es in den Geschäftsstellen des Jobcenters, den für Sozialhilfe zuständigen Verwaltungsstellen und Ämtern und in der Kreisverwaltung, Fachdienst Soziale Hilfen, in Eutin. Zudem sind auf den Internetseiten des Kreises und des Jobcenters alle wesentlichen Informationen und Vordrucke zu finden.