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Neue Regelungen des Kreises Ostholstein zum Corona-Virus und Einrichtung eines Bürgertelefons

Autor/in: Stellv. Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Der Kreis Ostholstein hat am 10.03.2020 eine Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus betroffenen Gebieten erlassen (www.kreis-oh.de – Corona-Virus).  
Wesentlicher Inhalt dieser Allgemeinverfügung ist Folgender: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet laut Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr folgende Einrichtungen nicht betreten: Kitas, Horte, Schulen, Heime, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Berufsschulen und Hochschulen. Die vollständige Verfügung und die hierunter fallenden Einrichtungen sind auf der genannten Internetseite des Kreises Ostholstein einsehbar. Detaillierte Hinweise zum Verhalten im Einzelfall und den Risikogebieten des Virus werden durch das Robert-Koch-Institut (www.rki.de) veröffentlicht. Darüber hinaus wurde mit Allgemeinverfügung vom 12.03.2020 festgelegt, dass Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen auf dem Gebiet des Kreises Ostholstein untersagt sind. Dies umfasst auch Veranstaltungen, bei denen im Verlauf der Öffnungszeit damit zu rechnen ist, dass mehr als 1.000 Personen täglich den Veranstaltungsort aufsuchen. Öffentlich zugängliche Veranstaltungen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 50 Personen dürfen nur durchgeführt werden, wenn bestimmte Maßnahmen seitens des Veranstalters sichergestellt sind. Diese Veranstaltungen sind dem Kreis Ostholstein, Der Landrat, Fachdienst Gesundheit, Holstenstr. 52, 23701 Eutin, spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail (ugs@kreis-oh.de) anzuzeigen. Die vollständige Anordnung mit den durchzuführenden Maßnahmen ist auf der Internetseite des Kreises Ostholstein einsehbar (www.kreis-oh.de – Coronavirus).

Freizeit- und Themenparks und ähnliche Einrichtungen (z.B. Hansapark, Themenparks, Freizeitthermen und -bäder) selbst fallen grundsätzlich nicht in den Regelungsbereich der vorgenannten Allgemeinverfügung. Bei einzelnen Veranstaltungen auf dem Park- oder Einrichtungsgelände finden diese Regelungen wiederrum Anwendung.

Landrat Reinhard Sager erklärt: „Mir ist bewusst, dass die getroffenen Maßnahmen, wie beispielsweise die o.g. Allgemeinverfügungen gewisse Einschränkungen mit sich bringen. Ich bitte jedoch um Verständnis für die aktuelle Situation und die entsprechenden Maßnahmen sowie einen eigenverantwortlichen Umgang und die Beachtung der allgemeinen Verhaltenshinweise (z.B. Händehygiene, Hust- und Niesregeln).“

In Ergänzung zu den Bürgertelefonen des Landes (0431/79700001) und des Bundes (030/346465100) hat der Kreis Ostholstein für seine Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 13.03.2020 ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist unter der Rufnummer 04521/788-755 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag-Donnerstag 08:00 Uhr – 15:30 Uhr, Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr.