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Prüfpflicht für Heizöllagerstätten

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein


Eutin. Der Fachdienst Boden- und Gewässerschutz des Kreises Ostholstein weist darauf hin, dass für bestimmte Heizöllagerstätten eine wiederkehrende Prüfpflicht des Betreibers bestehe. Dies gelte für Heizöl-Erdtanks, unterirdische Rohrleitungen vom Heizöltank zur Heizung oder auch oberirdische Tanks (Batterietankanlagen), die mehr als 10.000 Liter Heizöl fassen. Falls die Prüfung bisher nicht durchgeführt wurde, so der Fachdienst, sollte möglichst zügig ein zugelassener Sachverständiger beauftragt werden. Dieser leite dann das Prüfergebnis an den Fachdienst Boden- und Gewässerschutz weiter. Eine Liste der zugelassenen Sachverständigen kann beim Kreis unter der Telefonnummer 04521 / 788-856 oder 788-845 angefordert werden.
 
Mangelhafte Heizöllagerstätten verursachen immer wieder Boden- oder Gewässerverunreinigungen. Wie der Fachdienst Boden- und Gewässerschutz weiß, sind hierfür häufig defekte Grenzwertgeber, undichte unterirdische Rohrleitungen oder schadhafte Auffangräume die Ursachen. In Zusammenarbeit mit dem Umwelt-Trupp der Polizei könne in nahezu jedem Fall der Verursacher ermittelt werden, so der Fachdienst. Dieser sei dann zur Sanierung des entstandenen Umweltschadens verpflichtet. Häufig entstünden immense Kosten, die von der „normalen“ Hausrat- oder Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden. Hat der Betreiber eine Gewässerschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen, so tritt diese nur dann für den entstandenen Schaden ein, wenn die Anlage den technischen Regeln entsprechend gebaut und betrieben wird. Dazu gehört auch, dass wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen regelmäßig von einem zugelassenen Sachverständigen überprüft wurden.
 
Übrigens: Wer als Betreiber einer Anlage diese nicht oder nicht fristgemäß überprüfen lässt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.