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18 Neubürger im Kreis Ostholstein

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein


Eutin. Der Kreis Ostholstein hatte gestern (17. November) zum fünften Mal zu einer Einbürgerungsfeier in das Kreishaus geladen. Landrat Reinhard Sager begrüßte die rund 70 Gäste und überreichte in einem Festakt 13 Neubürgerinnen und 5 Neubürgern die Einbürgerungsurkunden. Die Neubürger kamen diesmal aus Bulgarien, China, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Kasachstan, dem Kosovo, Litauen, Montenegro, den Niederlanden, Polen, Rumänien, der Russischen Föderation, Sri Lanka und der Türkei.
 
In seiner Festrede erinnerte Landrat Sager an den vor kurzem begangenen 50. Jahrestag des Anwerbeabkommens mit der Türkei, mit dem in Deutschland eine bis heute anhaltende Zuwanderung begann. „Mit der Einbürgerung steht Ihnen fortan vieles offen: Sie dürfen wählen und sich wählen lassen, mitbestimmen über unsere gemeinsame Zukunft in diesem Land. Sie haben das Recht, sich niederzulassen, sich selbständig zu machen, Ihren Beruf frei zu wählen, innerhalb der Europäischen Union und in zahlreiche Länder der Welt ohne Visum zu reisen – und noch vieles mehr“, so Landrat Sager. Er verwies auf das oberste Verfassungsprinzip „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ zu dem sich auch die Neubürgerinnen und Neubürger bekennen müssen.
 
Im Jahr 2011 wurden damit insgesamt 67 Personen mit ausländischer Herkunft in Ostholstein eingebürgert. Davon stammt die größte Gruppe aus dem Irak, gefolgt von Aserbaidschan und Armenien. Insgesamt zeichnet sich ein positiver Trend ab: So ist die Zahl der erfolgten Einbürgerungen um 36 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 

 

Hintergrund:

Seit 2001 sind die Kreise und kreisfreien Städte für Einbürgerungen zuständig. Bis dahin wurde die überwiegende Zahl der Einbürgerungen durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein vorgenommen. Die Übertragung ging einher mit einer Reformierung des Einbürgerungsrechts. Im Jahre 2000 wurde die Einbürgerung von Personen mit langjährigem Aufenthalt erleichtert und eine einheitliche Gebühr eingeführt.

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz müssen die Einbürgerungsbewerber inzwischen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, die über einen Test nachzuweisen sind. Seit 2008 werden darüber hinaus auch Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der Lebensverhältnisse im Land verlangt. Besondere Integrationsleistungen werden durch eine Verkürzung der Regelaufenthaltszeiten gewürdigt. Des Weiteren wurde eine zu zahlende Gebühr festgelegt.