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Jäger dürfen jetzt ausnahmsweise füttern

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Seit Montag (27. Dezember) und noch bis zum 17. Januar ist es den Jägern im Kreisgebiet ab sofort wieder gestattet, das Wild artgerecht zu füttern. Wie die untere Jagdbehörde des Kreises Ostholstein heute (29. Dezember) mitteilte, reagiere man mit dieser so genannten „Notzeit für Wildtiere“ auf die angespannte Futtersituation der Tiere aufgrund des strengen Winters. Das Füttern sei ansonsten streng verboten.

Aufgrund der dichten Schneedecke und des tief gefrorenen Bodens können die Tiere jetzt nicht mehr genügend Nahrung finden. Gefüttert werden können Heu, Stroh, Getreide, Eicheln, Kastanien und Rüben an den dafür eingerichteten Stellen. Die untere Jagdbehörde behält sich vor, diese Entscheidung bei Verbesserung der Witterungslage jederzeit wieder aufzuheben.

Erheblich eingeschränkt wird auch die Jagd. Im Umfeld von 200 Metern an Futterstellen ist der Abschuss von Schalenwild verboten.

Die untere Jagdbehörde empfiehlt weiterhin, die Wildtiere in ihrem Lebensraum nicht unnötig zu beunruhigen. Hunde sollten möglichst an der Leine geführt werden. Das Recht der Wildfütterung obliegt nur den Jagdausübungsberechtigten und denen von ihnen bestimmten Personen.