Inhalt

Rudolf Meyer-Böttger ist neuer Kreisjägermeister

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

 

Eutin. Landrat Reinhard Sager hat heute (15. Dezember) im Eutiner Kreishaus Rudolf Meyer-Böttger aus Sagau zum neuen Kreisjägermeister bestellt. Meyer-Böttger war zuletzt Stellvertreter des bisherigen Kreisjägermeisters Gustav Hogreve, der jetzt wieder zum Stellvertreter ernannt wurde. Der ostholsteinische Landrat sprach dabei den beiden Ehrenamtlern Dank und Anerkennung für ihre langjährigen Verdienste um das Jagdwesen aus. „Auch als Bindeglied zwischen der Jägerschaft und der Verwaltung haben Sie hervorragende Arbeit geleistet“, hob Sager hervor. Meyer-Böttger bedankte sich gleichfalls für die besonders gute Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung
 
Der Landwirt und Unternehmer Rudolf Meyer-Böttger gehört der Kreisjägerschaft Oldenburg an und ist selbst Eigentümer einer Jagd sowie Pächter eines Jagdbezirks. Er ist zudem Jagdvorsteher einer Jagdgenossenschaft. Meyer-Böttger war bereits stellvertretender Kreisjägermeister von 1997 bis 2001 und von 2006 bis 2011. Das Amt des Kreisjägermeisters hatte er zuvor schon einmal von 2001 bis 2006 inne.
 
Für den Bankangestellten Gustav Hogreve ist das Amt des stellvertretenden Kreisjägermeisters ebenfalls kein Neuland. Er war bereits von 2001 bis 2006 Stellvertreter. Hogreve gehört der Kreisjägerschaft Eutin und hier über viele Jahre hinweg auch dem Vorstand an, unter anderem als Schatzmeister und stellvertretender Vorsitzender. Er ist gleichfalls Jagdpächter und war Kreisjägermeister von 2006 bis 2011.
 
Der Kreisjägermeister wird nach dem Landesjagdgesetz auf fünf Jahre bestellt. Zu seinen Aufgaben gehört vor allem die Beratung der Jagdbehörde des Kreises in jagdlichen Angelegenheiten. Er ist zudem Vorsitzender in der Jägerprüfungskommission, des Jagdbeirates und der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde. Von ihm werden nach Abstimmung mit dem Jagdbeirat und der Jagdbehörde auch die Abschusspläne für Schalenwild festgesetzt.


Hintergrund:


Im Kreis Ostholstein gibt es die Besonderheit, dass es seit der Kreisgebietsreform in Schleswig-Holstein im Jahre 1970 - und damit der Zusammenlegung der ehemaligen Kreise Oldenburg und Eutin – immer noch zwei Kreisjägerschaften gibt. Bei der Wahl des Kreisjägermeisters und seines Stellvertreters ist vor diesem Hintergrund stets darauf geachtet worden, dass je ein Vertreter aus dem Nord- und Südkreis dieses Amt gemeinsam ausfüllen. Aufgrund der unterschiedlichen jagdlichen Struktur im Kreis Ostholstein soll diese bewährte Aufgabenteilung auch unter Federführung des neuen Kreisjägermeisters beibehalten werden.