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Jobcenter bewilligt erste Leistungen

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein / Jobcenter Ostholstein


Eutin. Im Jobcenter Ostholstein werden die ersten Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bereits bearbeitet und bewilligt. „Nachdem das Bildungspaket am 25. Februar 2011 vom Bundestag beschlossen wurde, haben der Kreis und das Jobcenter Ostholstein die notwendigen Vorbereitungen zur sofortigen Umsetzung getroffen“, erklärten Landrat Reinhard Sager und der Geschäftsführer des Jobcenters Ostholstein, Karsten Marzian, heute (5. April) in Eutin. Sie appellierten zugleich an alle Eltern und Jugendlichen in Ostholstein, die Ansprüche auf Leistungen des Bildungspakets haben, das Angebot und damit die Chance zu nutzen, an den vielfältigen Bildungs- und Freizeitaktivitäten teilzunehmen.
 
Anspruch auf die neuen Leistungen besteht, wenn Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen wird.

So erhalten Schüler bis zum 25. Lebensjahr Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die Schülerbeförderungskosten, angemessene Lernförderungen und einen Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erhalten monatlich zehn Euro zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Unterricht in künstlerischen Fächern und zur Teilnahme an Freizeiten. Die Kinder in Kindertagesstätten bekommen gleichfalls Leistungen für Ausflüge und für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung.
 
Schulbedarfe und Schülerbeförderungskosten werden als Geldleistungen gewährt. Für die übrigen Leistungen werden entweder Gutscheine ausgegeben oder es wird direkt zum Beispiel mit der Schule oder dem Sportverein abgerechnet. Die Vereinbarungen hierüber werden zeitnah abgeschlossen. „Wir haben ganz bewusst unbürokratische Verfahren gewählt, um die Nutzung des Bildungspakets für die Eltern und Jugendlichen, die Bearbeitung der Anträge und die Zusammenarbeit mit den Anbietern der Leistungen so einfach wie möglich zu machen“, betonten Sager und Marzian.
 
Für die Bezieher von Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter Ostholstein für die Leistungen des Bildungspakets zuständig. Die Anträge können in den Geschäftsstellen des Jobcenters in Oldenburg i. H. mit der Außenstelle in Burg auf Fehmarn, Neustadt i. H., Eutin, Timmendorfer Strand und Bad Schwartau gestellt werden.
 
Sozialhilfeempfänger können sich hingegen an die Stellen wenden, von denen sie auch die laufenden Leistungen erhalten.
 
Für die Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag ist die Zuständigkeit durch das Land Schleswig-Holstein noch nicht abschließend geklärt. Der Kreis bereitet sich dennoch bereits auf die Bearbeitung der Anträge und die Bewilligung der Leistungen vor. Anträge können beim Kreis Ostholstein in Eutin, Fachdienst Soziale Hilfen, gestellt werden. Die Wohngeldbehörden im Kreis - und bis zum 31. Mai 2011 auch noch die Familienkasse - nehmen ebenfalls Anträge entgegen.

Ausführliche Informationen zum Bildungspaket erhalten Eltern, Jugendliche und Schüler bei den zuständigen Stellen im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeitern. Ferner gibt es dort Informationsblätter. Auch im Internet stehen Informationen zur Verfügung. Hier können die Anträge zudem online abgerufen werden.
 
Für alle Anträge auf Leistungen des Bildungspakets im Bereich des Arbeitslosengelds II und der Sozialhilfe, die noch rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 2011 gestellt werden, läuft bereits eine wichtige Frist: Alle, die Leistungen für diesen Zeitraum nachträglich beantragen möchten, haben dafür noch bis zum 30. April 2011 Zeit.