Zuständigkeits·finder:
Leistungen von A bis Z
Wo erledige ich was?
Wer ist zuständig für mich?
Der Zuständigkeits·finder hilft Ihnen, Informationen zu finden.
Die Ämter erledigen dann für Sie Ihre Anfragen.
Zum Beispiel
- Ich will heiraten.
- Ich will in eine neue Wohnung umziehen.
Dann sagt mir der Zuständigkeits·finder:
- Welches Amt ist dafür zuständig?
- Welcher Mit·arbeiter ist dafür auf dem Amt zuständig?
- Wie und wann erreiche ich den zuständigen Mit·arbeiter?
- Welche Unter·lagen brauche ich?
- Was muss ich bezahlen?
Sie müssen 2 Informationen eingeben.
- Schreiben Sie in das Such·feld, was Sie suchen.
Zum Beispiel: Personal·ausweis.
- Wählen Sie nun Ihren Wohn·ort aus.
Sie können auch auf einen Buchstaben klicken.
Dann werden Ihnen alle Leistungen angezeigt, die mit diesem Buchstaben anfangen.
Klicken Sie auf SUCHEN.
Hafenbehördliche Genehmigungen
Volltext
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
Ansprechpunkt
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Kosten
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Frist
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Weitere Informationen