Prostitution: Verbot - Auskunft

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Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).