Zuständigkeits·finder:
Leistungen von A bis Z
Wo erledige ich was?
Wer ist zuständig für mich?
Der Zuständigkeits·finder hilft Ihnen, Informationen zu finden.
Die Ämter erledigen dann für Sie Ihre Anfragen.
Zum Beispiel
- Ich will heiraten.
- Ich will in eine neue Wohnung umziehen.
Dann sagt mir der Zuständigkeits·finder:
- Welches Amt ist dafür zuständig?
- Welcher Mit·arbeiter ist dafür auf dem Amt zuständig?
- Wie und wann erreiche ich den zuständigen Mit·arbeiter?
- Welche Unter·lagen brauche ich?
- Was muss ich bezahlen?
Sie müssen 2 Informationen eingeben.
- Schreiben Sie in das Such·feld, was Sie suchen.
Zum Beispiel: Personal·ausweis.
- Wählen Sie nun Ihren Wohn·ort aus.
Sie können auch auf einen Buchstaben klicken.
Dann werden Ihnen alle Leistungen angezeigt, die mit diesem Buchstaben anfangen.
Klicken Sie auf SUCHEN.
Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern
Leistungsbeschreibung
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggeberinnen/Auftraggebern können beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete Vermittlungsstelle (Schlichtungsstelle) in Anspruch nehmen. Aufgabe der Vermittlungsstelle ist, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Die bei der Vermittlungsstelle tätigen Schlichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE).
Weitere Informationen