Änderungssatzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für die Grundstückswerte
Amtliche Bekanntmachung
I. Satzung zur Änderung
der Satzung des Kreises Ostholstein über die Erhebung von
Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen
des Gutachterausschusses für die Grundstückswerte im Kreis Ostholstein vom 8.12.2005
Aufgrund des § 4 der Kreisordnung (KrO) für Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 5 des Kommmunalabgabengesetzes (KAG) wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag
vom 9.12.2008 folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel 1
a) Im Gebührentarif werden die Tarifstellen 2.4 und 2.5 wie folgt neu gefasst:
2.4 Übersichten über die Bodenrichtwerte 25 80 Euro
2.5 Bodenrichtwertkarten für einen Teilbereich oder den
gesamten Bereich des Gutachterausschusses
als digitale Daten 25 500 Euro
b) Die Tarifstelle 2.6 entfällt.
Artikel 2
Diese Gebührensatzung tritt am 1. 1. 2009 in Kraft.
Ausgefertigt:
Eutin, den 15 . Dezember 2008
Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Grundstücks- und Gebäudeservice
Reinhard Sager
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.4752 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 16.12.2008. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).